22.05.2020

Regelung zum Dauercamping – Coronavirus

Lockerungen zur Nutzung des Zweitwohnsitzes

Seit dem 21. Mai 2020 dürfen Eigentümer und Langzeitmieter wieder ihren Zweitaufenthalt nutzen. Der eigene Wohnwagen auf einem festen Stellplatz gilt in diesem Kontext ebenfalls als Zweitwohnsitz. Wir weisen darauf hin, dass durch die momentane Schließung der Grenzen aktuell nur die in Belgien wohnhaften Dauercamper von dieser Lockerung der Maßnahmen betroffen sind.

Am Sitz der Zweitwohnung gelten dieselben Regeln wie am Erstwohnsitz. Das heißt u.a., dass bis auf weiteres außerhalb der Zweitwohnung nur wichtige Erledigungen getätigt werden dürfen – und diese Wohnortnah. Hinzu kommt, dass bis zu vier Personen empfangen werden können. Hierbei handelt es sich um dieselben Personen, die auch zu Hause empfangen werden.

Die Regeln der körperlichen Abstandhaltung sind weiter einzuhalten und die individuellen Hygienevorschriften zu befolgen.

Für Fragen und Auskünfte stehen wir Ihnen bevorzugt per Mail zur Verfügung (info@worriken.be) . Bitte beachten Sie, dass die Erreichbarkeiten und die Antwortfristen eingeschränkt sein werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Ihr Worriken Team