Beschwerdeformular

Beschwerdemanagement

Wir sind stets bemüht unsere Aufgaben zur Zufriedenheit unserer Gäste zu erledigen. Sollten Sie dennoch unzufrieden mit unserer Arbeitsweise oder einer konkreten Arbeitshandlung sein, dann kontaktieren Sie uns bitte umgehend, damit wir unseren Standpunkt erläutern und nach einer gemeinsamen Lösung suchen können.

Eine Beschwerde ist zulässig, wenn der Beschwerdeführer ein Interesse vorweisen kann und die Beschwerde:

  • die direkte Arbeit vom Dienst mit getrennter Geschäftsführung (DgG) betrifft, wobei die Beschwerde sich nicht gegen gesetzliche Bestimmungen richten darf !
  • schriftlich verfasst wurde;
  • eine Beschreibung einer konkreten Angelegenheit enthält, die Anlass zur Beschwerde gibt und zu dieser Angelegenheit nicht bereits ein verwaltungsrechtlicher Einspruch oder ein gerichtlicher Einspruch anhängig ist;
  • Name und Adresse des Beschwerdeführers bekannt ist;
  • die Fakten, auf die die Beschwerde sich bezieht, nicht mehr als ein Jahr vor Einreichung der Beschwerde zurückliegen.

Sie erhalten sodann eine Empfangsbestätigung.

Binnen 14 Tagen erhält der Beschwerdeführer ein Informationsschreiben zur Zulässigkeit der Beschwerde,  wer diese Beschwerde bearbeiten wird und zu den zeitlichen Abläufen, wobei wir uns bemühen werden diese Frist auf 45 Kalendertage zu beschränken.

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